Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Herrlitz
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungsrecht in München und Unterhaching
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Rechtsanwaltskanzlei Herrlitz. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in sämtlichen Rechtsangelegenheiten des Familien- und Scheidungsrechts. Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser kennen.

Was uns auszeichnet
Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz als Fachanwalt für Familienrecht garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden.

Wer wir sind
Erfolg aus Erfahrung: Wir bieten Rechtsbeistand in sämtlichen Fragen des Familien- und Scheidungsrechts mit hoher Beratungskompetenz.

Was wir bieten
Sie erfahren in unserem Info-Bereich in der Navigationsleiste links alles zu den häufigsten Fragen des Familien- und Scheidungsrechts.
- Im Register Scheidung finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ehescheidung. Dort informieren wir Sie über die Frage, wann die Scheidung mit nur einem Anwalt im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung möglich ist.
- In der Unterrubrik Voraussetzungen informieren wir Sie über die Voraussetzungen der Eheschscheidung, unter denen das Scheidungsverfahren eingeleitet und die Ehe letztendlich geschieden werden kann. Insbesondere informieren wir Sie hier zu den Fragen, wann das Trennungsjahr beginnt, wie eine Trennung vollzogen werden kann und wann eine Trennung innerhalb der Ehewohnung als Scheidungsvoraussetzung ausreichend ist.
- Im Unterregister Verfahren erfahren Sie alles zum Ablauf des Scheidungsverfahrens, von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung.
- Unter Unterlagen / Formulare erläutern wir Ihnen, welche Unterlagen wir für das Scheidungsverfahren benötigen und stellen Ihnen ein Scheidungsantrag -Formular zum Download bereit, mit dem Sie uns alle erforderlichen Daten für den Scheidungsantrag mitteilen können. Dort finden Sie auch den Antrag zur Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe sowie den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Auch ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2010 sowie die Süddeutschen Leitlinien 2010 der Oberlandesgerichte in Süddeutschland zum Download hinterlegt.
- Im Register Kosten informieren wir Sie über die Kosten der Ehescheidung. Sie erfahren, wie sich die Scheidungskosten ermitteln und können diese für Ihren individuellen Einzelfall selbst berechnen.
- In der Unterrubrik Nach der Scheidung erfahren Sie, welche Folgen der Scheidung Sie erwarten.
- Im Register Versorgungsausgleich informieren wir Sie über den Ausgleich der Rentenansprüche im Rahmen der Ehescheidung, und unter welchen Voraussetzungen ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich ist.
- In der Rubrik Unterhalt informieren wir Sie über sämtliche Unterhaltsansprüche.
- Dabei erfahren Sie in der Unterrubrik Unterhalt Kind, wann Kindesunterhalt geschuldet wird, wie und anhand welcher Kriterien eine Unterhaltsberechnung erfolgt, Unterhaltsverpflichtungen bestehen und wann eine Unterhaltszahlung zu erfolgen hat. Dort Informieren wie Sie auch über den Unterhalt ab 18 Jahren, also dem Anspruch auf Unterhalt Volljähriger sowie bei Unterhaltsfragen zum Ausbildungsunterhalt
- Im Unterregister Ehegattenunterhalt erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen nach der Trennung und vor der Scheidung geschuldet werden und unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt geschuldet. wird.
- In der Unterrubrik Elternunterhalt informieren wir Sie über alle Fragen zum Unterhalt der Eltern und zeigen Ihnen auf, unter welchen Voraussetzungen eine Unterhaltspflicht von Kindern besteht, welche Freibeträge gegeben sind, und wann Vermögen einzusetzen ist.
- In der Rubrik Zugewinnausgleich werden Sie über den Ausgleich des Zugewinns beider Ehegatten bei der Scheidung unterrichtet, und wie die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen erfolgt.
- Im Register Sorge-/Umgangsrecht informieren wir Sie über das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder. Sie erfahren hier alles, was die elterliche Sorge betrifft, wann ein alleiniges Sorgerecht in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen ein gemeinsames Sorgerecht bestehen bleibt. Auch informieren wir Sie darüber, wie das Umgangsrecht oder Besuchsrecht mit dem Kind gehandhabt wird.
- In der Rubrik Hausrat / Ehewohnung wird erläutert, wie bei einer Trennung der Ehegatten der Hausrat aufgeteilt wird, wer die Ehewohnung erhält und welche Regelungen bei einer Mietwohnung mit dem Vermieter getroffen werden können.
- Aus der langjährigen Erfahrung als Anwalt für Scheidung in München und Unterhaching sind uns selbstverständlich sämtliche Risiken, die sich insbesondere in finanzieller Hinsicht aus einer Scheidung ergeben, bekannt. Um bereits in Guten Zeiten Vorkehrungen zu treffen und Streitigkeiten in schlechten Zeiten zu vermeiden, finden Sie in der Rubrik Ehevertrag alles über Vereinbarungen vor oder während der Ehe, insbesondere Vereinbarungen zur Gütertrennung, Scheidungsfolgenvereinbarungen und alle sonstigen möglichen Regelungen im Zusammenhang mit der Ehe und der Scheidung.
Fachanwalt Familienrecht
Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die auf dem jeweiligen Fachgebiet in erheblichem Maß das übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung zum Rechtsanwalt und die praktische Erfahrung im Beruf als Rechtsanwalt vermittelt wird.
Die theoretischen Kenntnisse zur Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt werden in einem anwaltsspezifischen Lehrgang vermittelt, der sämtliche Bereiche des Fachgebiets umfassen muss. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse ist durch schriftliche Leistungskontrollen,gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist durch die selbständige Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen nachzuweisen. Im Familienrecht: sind mindestens 120 praktische Fälle innerhalb von 3 Jahren zu bearbeiten. Eine solch erhebliche Zahl ist nur dann zu erzielen, wenn der Rechtsanwalt einen sehr deutlichen Schwerpunkt seiner Arbeit als Anwalt für Familienrecht hat.
Wer zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt durch die Rechtsanwaltskammer ermächtigt wurde, muss auf dem jeweiligen Fachgebiet jährlich an umfangreichen Fortbildungen teilnehmen oder selbst dozierend tätig sein und dies der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen.
RECHTSANWALTSKANZLEI HERRLITZ
